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Kontakthotline: 0 28 21 - 75 30 61
Ihre daydreams Urlaubs-Experten

 

Kurzurlaub für Mitarbeiter - Gesundheit & Erholung inklusive

Die Mitarbeiter KurzurlaubCard

Mit der Mitarbeiter KurzurlaubCard erhalten Ihre Mitarbeiter unbegrenzten Zugang zu unserer daydreams Hotelwelt. Die Mitarbeiter entscheiden, wann und wie lange sie verreisen und wie oft sie im Jahr ihre Koffer packen und das für 2 bis 14 Nächte am Stück.

So genießen Ihre Mitarbeiter ihren Kurzurlaub für 2 Personen (plus Kinder) in unseren rund 1.500 Partnerhotels in Deutschland & Europa. Die Übernachtungen sind mit der Mitarbeiter KurzurlaubCard abgegolten, vor Ort bezahlen Ihre Mitarbeiter lediglich das daydreams-Genusspaket zu den genannten daydreams-Preisen. Im daydreams-Genusspaket enthalten sind immer Frühstück und Abendessen sowie die beim Hotel ausgeschriebenen Zusatzleistungen. Hinzu kommen anfallende Gebühren (z.B. Kurtaxe) und Leistungen, die Ihre Mitarbeiter vor Ort individuell abrufen. 
So sparen sie mit uns mindestens 30 % gegenüber einer Buchung mit Übernachtung, Frühstück und Abendessen direkt beim Hotel.

Vorteile für Ihr Unternehmen

Vorteile für Ihr Unternehmen
  • steuerfrei für Arbeitnehmer aufgrund Erholungsbeihilfe gemäß §40 Abs. 2 Nr. 3 EstG
  • Benefit bei der Personalsuche
  • Mitarbeiterbindung durch positive Emotionen
  • kein administrativer Aufwand
  • die Belegpflicht entfällt
  • DSGVO-konform

Direkt zur Mitarbeiter KurzurlaubCard


 

Unsere Urlaubs-Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

 

Telefonisch unter 0 28 21 / 75 30 61

per E-Mail an: benefits@daydreams.de
 

oder buchen Sie direkt einen Video Call hier im Kalender

Erholungsbeihilfe – Gut zu Wissen

  • Personengebunden: Betrag, der an Arbeitnehmer/Mitarbeiter ausgegeben wird
  • Zweckgebunden: Arbeitnehmer/Mitarbeiter muss Betrag für Erholung verwenden
  • Gesetzliche Regelung: §40 Abs. 2 Nr. 3 EstG
  • Einmalig pro Mitarbeiter/Kalenderjahr
  • Pauschalversteuerung: 25% zzgl. Solidaritätszuschlag & Kirchensteuer auf die 25% - total 27,4%-28,1% je nach Bundesland
  • Sozialabgabenfrei (im Gegensatz zu §37b EStG)
  • Freigrenze, die nicht überschritten werden darf
  • Kann zusätzlich zum Urlaubsgeld gezahlt werden
  • Kann freiwillige Zahlung oder Gehaltsumwandlung sein

  • Der Höchstbetrag ist abhängig vom Familienstand des Arbeitnehmers:
  • max. 156 EUR bei alleinstehendem Arbeitnehmer
  • PLUS max. 104 EUR für den Partner
  • PLUS max. 52 EUR für jedes Kind, welches auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist
  • Können beide Partner jeweils in ihrem Unternehmen beantragen

Die Herausforderungen:

Erholungsbeihilfe setzt voraus, dass diese für eine Erholungsmaßnahme verwendet wird. Diese zweckgebundene Verwendung muss durch den Mitarbeiter belegt werden. Die Belege müssen vom Arbeitgeber nachgehalten und bei einer Betriebsprüfung vorgezeigt werden können.

Die Überwachung der Rahmenbedingungen hat oft einen hohen administrativen Aufwand zur Folge: die Überwachung der Voraussetzungen, die Belegpflicht sowie die strikte Einhaltung des Datenschutzrechts.  

Unsere Lösung für Sie: die Mitarbeiter KurzurlaubCard

Unsere Lösung für Sie: die Mitarbeiter KurzurlaubCard

 

  • Personengebunden: durch eindeutigen Code je Mitarbeiter
  • Zweckgebundene Geldzuwendung: durch Einlösung nur auf der Buchungsstrecke der Mitarbeiter KurzurlaubCard
  • Keine Fehleranfälligkeit: da die gesetzliche Nachweispflicht technisch sichergestellt ist
  • Schutz persönlicher Daten der Mitarbeiter: wird gewährleistet
  • Einhaltung der Nachweispflicht nach BFG Rechtsprechung: durch technische Sicherstellung und Funktionen

Und was hat Ihr Mitarbeiter davon?

Wie wäre es mit einem Kurzurlaub oder ein Wochenende zu zweit? Raus aus dem Alltag, Genuss & Entschleunigung - und dabei bares Geld sparen? Unsere Mitarbeiter KurzurlaubCard bietet genau das! 

Seit fast 30 Jahren sind wir der Experte für Kurzurlaub in Deutschland & Europa. Egal ob ein entspanntes Wellness-Wochenende, ein romantisches Wochenende zu zweit oder ein kurzer Wanderurlaub: Wir bieten für jeden Urlaubswunsch die passenden Hotels. Kurzurlauben mit der Mitarbeiter KurzurlaubCard, so oft Ihre Mitarbeiter möchten, in einem unserer ca. 1.500 geprüften Partnerhotels in Deutschland & Europa. Sie zahlen vor Ort lediglich das daydreams-Genusspaket zu den genannten daydreams-Preisen.

Egal ob gemütlicher Landgasthof oder Wellness-Hotel, das Genusspaket enthält immer Frühstück und Abendessen sowie die beim Hotel ausgeschriebenen Zusatzleistungen. Hinzu kommen anfallende Gebühren (z.B. Kurtaxe). Als Experten für Kurzurlaub verhandeln wir für unsere Kunden die besten Preise - die Mitarbeiter sparen mit uns mindestens 30% gegenüber einer Buchung mit Frühstück und Abendessen direkt beim Hotel.  

Wir achten auf eine hervorragende Qualität bei unseren Hotelpartnern. Viele unserer Partnerhotels sind inhabergeführt und zeichnen sich durch eine regionale & authentische Küche aus. 

Wir machen den Kurzurlaub Ihres Mitarbeiters zu einem unvergesslichen Erlebnis!

Mitarbeiter KurzurlaubCard - die Highlights

Mitarbeiter KurzurlaubCard - die Highlights
  • unbegrenzt kurzurlauben
  • für 2 Personen im Doppelzimmer
  • in 1.500 handverlesenen Hotels
  • vor Ort zahlen Ihre Mitarbeiter lediglich das daydreams-Genußpaket
  • Mitarbeiter sparen so mindestens 30% gegenüber einer Buchung direkt beim Hotel

Für jeden Kurzurlaub das passende Hotel


 

 

Allgäu, Ostsee, Schwarzwald oder doch lieber Italien? Europaweit können Sie mit daydreams in über 1.500 Hotels übernachten.

 

Genuss, Wandern, Wellness und so viel mehr: daydreams hat für jeden Anlass das passende Hotel für Sie.

Das daydreams-Genusspaket

Die Mitarbeiter KurzurlaubCard ist die Eintrittskarte in die Welt der unschlagbar günstigen Kurzreisen. Dank der Mitarbeiter KurzurlaubCard bezahlen die Mitarbeiter vor Ort lediglich unser daydreams-Genusspaket zu den genannten daydreams-Preisen. 

Ob gemütlicher Landgasthof oder Wellness-Hotel, das Genusspaket enthält immer Frühstück und Abendessen sowie die beim Hotel ausgeschriebenen Zusatzleistungen. Hinzu kommen anfallende Gebühren (z.B. Kurtaxe) und Leistungen, die Sie vor Ort individuell abrufen.

Haben Sie noch Fragen?


 

Unser Urlaubs-Experte Axel Rausch steht Ihnen gerne zur Verfügung:

 

Telefonisch unter 0 28 21 / 75 30 61

per E-Mail an: axel.rausch@daydreams.de
 

oder buchen Sie direkt einen Video Call hier im Kalender